Förderanträge

20 x 2.000€ für migrantisches Engagement in Ostdeutschland

Im Rahmen unseres 20 jährigen Jubiläums vergeben wir 20 x 2.000€ für migrantisches Engagement in Ostdeutschland.

Ihr seid ein kleinerer Verein in Ostdeutschland, am besten im ländlichen Raum und engagiert euch für rechtliche Unterstützung oder Empowerment für Migrant*innen? Ihr schafft gemeinsamen Austausch und Begegnung für Menschen mit und ohne Fluchterfahrung?

Dann bewerbt euch bis zum 30.11.25!

So einfach geht’s:
Schnappt euch euer Handy und erstellt ein kurzes Video in dem ihr euer Engagement beschreibt und wofür ihr das Geld einsetzen möchtet. Uns ist wichtig, wofür eurer Verein steht und was er insgesamt bewirkt. Wenn wir dafür Miete, Personal- oder Materialkosten bezahlen sollen, könnt ihr das auch beantragen. Wichtig ist noch der Freistellungsbescheid.
Wir freuen uns auf euer Video!

Wir sind nur ein relativ kleines Team und können daher aus Kapazitätsgründen leider keine Absagen schreiben. Wenn es geklappt hat, hört ihr von uns bis zum 8.12.25. Das Geld wird noch in diesem Jahr ausgezahlt.

Bitte für das Video beachten:
Format 9∶16 mit einer Auflösung von 1080×1920. Die maximale Videolänge beträgt 60 Sekunden. 






    Datenschutzhinweis:

    Mit Bestätigung der Schaltfläche „Senden“ erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stiftung :do zum Zweck der Prüfung, Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Bewerbung einverstanden. Um Ihrer Anfrage nachzukommen ist die Angabe persönlicher Daten (Organisation, Anschrift und E-Mail-Adresse) erforderlich. Darüber hinausgehende freiwillige Angaben können Sie jederzeit per E-Mail an info@stiftung-do.org widerrufen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage und stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden für maximal 6 Monate gespeichert und anschließend gelöscht, es sei denn, wir nehmen Ihren Förderantrag an. In dem Fall löschen wir Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Regelmäßig ist dies 10 Jahre nach Bearbeitung der Beauftragung zum Spendeneinzug der Fall.

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Datenschutz – Stiftung :do.