Antrag stellen
Die Stiftung :do möchte die Mittel so einfach und unbürokratisch wie möglich vergeben. Einige Formalitäten sind dennoch notwendig.
Wir brauchen von euch:
- Anschreiben mit Unterschrift der Träger-Organisation, Ansprechpersonen und Kontakt sowie aktueller Bankverbindung
- Antragstext über die Initiative
- Kostenplan, der erwartete Einnahmen und Ausgaben auflistet
- Freistellungsbescheid des gemeinnützigen Trägers (in Kopie)
Hinweise zum Antrag:
Antragstext
Wir brauchen eine kurze aber aussagekräftige Beschreibung der antragstellenden Initiative und der Aktivitäten:
- Wer? (Selbstdarstellung der Organisation / Initiative)
- Was ist geplant? (Kurze Zusammenfassung)
- Warum? (Anlass / Hintergrund)
- Mit welchem Ziel? (kurz- oder längerfristig)
- Wann und wo? (Beginn und ggf. Ende der Förderung sowie Ort(e)
Der Text sollte maximal 3 Seiten lang sein!
Kostenplan
Der Kostenplan gibt uns einen Überblick, wie viel Geld für das beschriebene Projekt im fraglichen Zeitraum benötigt wird, wofür es verwendet und wie es eingeworben werden soll.
Die Stiftung :do übernimmt grundsätzlich alle Kostenarten (Personal-, Sach-, Reise- u.a. Kosten).
Eigenmittel oder Drittmittel sind keine Voraussetzung für eine Förderung, sollen aber bitte angegeben werden. Transparenz schafft Vertrauen.
Der Plan bildet natürlich den aktuellen Stand der Planung ab und kann sich im Verlauf ändern!
Musterkostenplan als Angebot: Musterkostenplan Stiftung :dog do (Excel 48 KB)
Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid wird gemeinnützigen Institutionen in Deutschland alle drei Jahre vom Finanzamt ausgestellt. In anderen Ländern stellen die Behörden vergleichbare Dokumente aus, wenn eine Organisation als non-profit anerkannt wird.
Wir benötigen diesen Nachweis (in Kopie), um die eigene Gemeinnützigkeit belegen zu können und können deswegen nur Anträge mit diesem Nachweis annehmen.
Termine und Fristen
Die Stiftung :do vergibt einmal pro Jahr Fördermittel bis zu 2000 Euro pro Antrag und Projekt.
Antragsschluss ist der 15. April
Der Vorstand entscheidet im Mai.
Das geförderte Vorhaben sollte daher frühestens Anfang Juni beginnen!
Eine teilweise Bewilligung ist möglich. Die Entscheidung über eine Förderung teilen wir euch kurzfristig mit.
Zusendung
Der Antrag muss am 15. April bei der Stiftung :do vorliegen.
Bitte nur PDF-Datei/en senden!
(KEINE Excel-Tabellen, keine word- oder .odt-Dateien!)
Die E-Mail schickt ihr bitte an die Geschäftsstelle:
info(@) stiftung-do.org
Beratung
Wir beraten euch gern zu der Frage, ob das Projekt zum Förderprofil der Stiftung :do passt. Auch mit anderen Fragen zur Antragstellung wendet euch gern an die Geschäftsstelle >.