• Initiative Togo Action Plus e.V.

    Prozessbegleitung: Klage gegen 10 €-Gebühr für „Urlaubsschein“

    Beginn: 2011

    Seit 2007 klagt Komi E. gegen die 10 €-Gebühr, die von AsylbewerberInnen und Geduldeten für einen „Urlaubsschein“, die so genannte Verlassenserlaubnis verlangt wird.

    Wenn in Deutschland eine asylsuchende Person den ihr zugeteilten Landkreis verlassen will, muss sie eine Verlassenseraubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Diese Regelung ist nur auf Grundlage der Residenzpflicht möglich – ein in Europa einmaliges Gesetz, das die Bewegungsfreiheit für Asylsuchende stark einschränkt oder verunmöglicht.

    Die Residenzpflicht stellt wie die Gebühr für den „Urlaubsschein“ einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar. Zunächst hatte Komi E. mit seiner Klage Recht bekommen: Das Verwaltungsgericht Halle/Saale erklärte die Praxis der Ausländerbehörde für rechtswidrig. Allerdings legte die Ausländerbehörde Widerspruch ein, so dass der Fall im Oktober 2011 neu verhandelt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg gab dem Kläger jedoch erneut Recht und urteilte: Für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis besteht keine rechtliche Grundlage.

    Das Urteil des OVG Magdeburg vom 26. Oktober 2011 hat Signalwirkung. Für die Initiative Togo Action Plus e.V. und Projekte, die sich gegen die Residenzpflicht einsetzen, legt es den Grundstein für eine Kampagne zur bundesweiten Abschaffung der 10 €-Gebühr und zur Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.

    Die Stiftung :do unterstützt die Fahrtkosten der Initiative Togo Action Plus e.V. zur Prozessbegleitung. Die Förderung ist ermöglicht durch eine zweckgebundene Spende.

    www.togoactionplus.wordpress.com