• Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.

    Diskriminierung muss man nicht hinnehmen: Musterprozesse zum AGG

    Beginn: 2011

    Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland in Kraft. Damit ist Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechtes, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung verboten. Ungleichbehandlung muss nicht mehr hingenommen werden: Es gibt für Betroffene die Möglichkeit, sich im gerichtlichen Verfahren gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

    Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) bietet für diese Verfahren, vor allem bei Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft oder der Religion, juristischen Beistand an. Im Kern geht es um so genannte strategische Klagen, die über die individuelle Situation der betroffenen Person hinaus einer gesamten Gruppe zugute kommen. Die Ergebnisse dieser Musterprozesse werden für Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit genutzt, um deutlich über den Einzelfall hinaus zu wirken.

    Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. wurde 2009 in Berlin gegründet. Die Stiftung :do unterstützt die Aufbauphase mit den ersten Musterprozessen in 2011.

    www.bug-ev.org