Kriterien
Was fördert die Stiftung :do?
Die Stiftung :do fördert Projekte und Initiativen mit dem Ziel, individuelle Bewegungsfreiheit und egalitäre Zugänge zu Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft zu verwirklichen. Unser Fokus liegt auf Initiativen, die für ein solidarisches Miteinander und eine nicht-rassistische Politik eintreten und dadurch die herrschende Realität von Flucht und Migration grundsätzlich in Frage stellen.
Diese Kriterien sind dabei besonders wichtig:
- Selbst bestimmtes Engagement und Selbstorganisation
- Verbesserung der rechtlichen Situation
- Zugang zu Gesundheit, Bildung und Entlohnung – auch
für Menschen ohne Papiere - Wissensproduktion und Öffentlichkeitsarbeit
- Antirassistische Arbeit, Antidiskriminierung
- Innovative Pilotprojekte
Wen fördert die Stiftung :do?
Aufgrund stiftungsrechtlicher Bestimmungen können nur Gruppen und Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig anerkannt sind. Wir brauchen einen entsprechenden Nachweis des Finanzamtes (Freistellungsbescheid).
Initiativen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, können sich einen inhaltlich nahe stehenden Verein suchen, der für Ihr Vorhaben als Antragsteller auftritt.
Wir fördern nur einzelne, in sich geschlossene Projekte. Eine institutionelle Dauerförderung ist ebenso wenig möglich wie Einzelfallhilfen.
In welcher Höhe fördert die Stiftung :do?
Die Höchstfördersumme der Stiftung :do beträgt 5000 Euro pro Projekt und Antrag.
Für kurzfristige Projekte, mit denen auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden soll, gibt es die Möglichkeit, einen Eilantrag für eine Förderung bis zu 1000 Euro zu stellen.
Termine und Fristen
Die Stiftung :do vergibt zweimal pro Jahr Fördermittel für Anträge bis 5000 Euro.
Zusätzlich gibt einmal pro Quartal die Möglichkeit, einen Eilantrag bis zu der Höhe von 1000 Euro zu stellen.
Bereits abgeschlossene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden!
Antragsschluss für Anträge bis 5000 Euro:
15. Februar
15. September
Antragsschluss für Eilanträge bis 1000 Euro:
15. Februar
15. Mai
15. September
15. November
Der Vorstand entscheidet in der ersten Woche des Folgemonats. Die Entscheidung über eine Förderung teilen wir Ihnen kurzfristig mit. Der bewilligte Förderbetrag wird direkt nach der Vorstandssitzung überwiesen.
Noch Fragen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt oder Ihre Organisation in das Förderprofil der Stiftung :do passen, wenden Sie sich gern frühzeitig vor Antragschluss mit einer Voranfrage an die Geschäftsstelle.
Die wichtigsten Informationen zu den Kriterien und zur Richtlinien der ethisch-nachhaltigen Geldanlage der Stiftung :do stehen auch in der Zusammenfassung KRITERIEN Stiftung do (PDF 90KB) zum Download bereit.




