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    Antrag stellen

    Wir möchten die Förderung für beide Seiten möglichst unkompliziert gestalten.
    Bitte beachten Sie die folgenden Formalitäten und Tipps für Ihren Antrag.

    Ein vollständiger Antrag besteht aus vier Teilen:

    1. Ein Anschreiben mit rechtskräftiger Unterschrift,
    2. ein Antragstext mit Darstellung Ihrer Organisation
      und einer aussagekräftigen Beschreibung Ihres Projekts,
    3. ein Kostenplan, der auflistet, wie viel Geld Sie wofür benötigen
      und wie Sie das Geld aufbringen wollen,
    4. ein Freistellungsbescheid des gemeinnützigen Vereins (in Kopie).

    Hinweise zu den Formalitäten

    1. Anschreiben
    Das Anschreiben muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Teilen Sie uns bitte auch mit, wer die Ansprechperson für das beantragte Projekt ist und wie wir Sie erreichen können. Bitte geben Sie eine gültige Bankverbindung des Trägervereins an.

    2. Antragstext
    Diese Leitfragen helfen Ihnen beim Erstellen des Antragstextes weiter:

    3. Kostenplan
    Der Kostenplan listet vollständig auf, wie viel Geld benötigt wird, wofür es verwendet werden soll und wie es aufgebracht werden soll (Eigenmittel, beantragte Förderung und weitere Drittmittel).
    Sie können sich an unserem Musterkostenplan Stiftung do (PDF 90KB) orientieren.

    Die Höchstfördersumme der Stiftung :do beträgt 5000 Euro pro Projekt und Antrag.
    Für kurzfristige Projekte können Sie einen Eilantrag für eine Förderung bis zu 1000 Euro stellen.

    4. Freistellungsbescheid
    Der Freistellungsbescheid ist ein Dokument, das gemeinnützigen Institutionen alle drei Jahre vom Finanzamt ausgestellt wird. Die Stiftung :do benötigt diesen Nachweis (in Kopie), um die eigene Gemeinnützigkeit belegen zu können und kann deswegen nur Anträge mit diesem Nachweis annehmen.

    Termine und Fristen

    Die Stiftung :do vergibt zweimal pro Jahr Fördermittel für Anträge bis 5000 Euro. Zusätzlich gibt einmal pro Quartal die Möglichkeit, Eilanträge bis zu der Höhe von 1000 Euro zu stellen.

    Bereits abgeschlossene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden!

    Antragsschluss für Anträge bis 5000 Euro:

    15. Februar
    15. September

    Antragsschluss für Eilanträge bis 1000 Euro:

    15. Februar
    15. Mai
    15. September
    15. November

    Der Vorstand entscheidet in der ersten Woche des Folgemonats. Die Entscheidung über eine Förderung teilen wir Ihnen kurzfristig mit. Der bewilligte Förderbetrag wird direkt nach der Vorstandssitzung überwiesen.

    Ab die Post

    Den Antrag schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle der Stiftung :do:

    Stiftung :do
    Amandastraße 60
    D – 20357 Hamburg

    Es ist möglich, den Antrag per E-Mail (als PDF-Datei) einzureichen, wenn ein Anschreiben mit rechtskräftiger Unterschrift als Scan beigefügt und wenn eine Kopie des Freistellungsbescheides bereits vorliegt oder ebenfalls in gescannter Form mitgeschickt wird.

    Die E-Mail schicken Sie bitte an Lena Blosat in der Geschäftsstelle:
    l.blosat [at] stiftung-do.org

    Zum Abschluss eines geförderten Projekts gehören ein aussagekräftiger Sachbericht und ein Verwendungsnachweis.

    Noch Fragen?

    Die wichtigsten Informationen zu den Kriterien und zur Antragstellung stehen auch in der Zusammenfassung KRITERIEN Stiftung do (PDF 90KB) zum Download bereit.
    Mit weiteren Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle.